Beratung in Italien und Deutschland

Deutsches Recht

Auch wenn sich das Recht der Nationalstaaten in der Europäischen Union immer mehr angleicht, bleiben doch grundlegenden Unterschiede zwischen deutschem und italienischen Recht. Wenn Sie als Italiener mit dem deutschen Recht in Berühung kommen, werden Sie schnell feststellen, dass die Unterschiede sehr groß sein können.

Obwohl die europäische Union zunächst als gemeinsamer Wirtschaftsraum gedacht war, bleibt das Wirtschaftsrecht im Detail nationales Recht. Sie werden es merken, wenn Sie in Deutschland eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Auch das deutsche Handelsrecht weist wichtige Unterschiede zum italienischen Recht auf.

Während in Italien die Familie immer noch die prägende Institution ist, stellt das deutsche Recht den Einzelnen stärker in den Vordergrund. Das wirkt sich insbesondere im Familien- und Erbrecht aus. Eine Ehe nach deutschem Recht kann schneller geschieden werden als eine Ehe nach italienischem Recht. Der deutsche Erblasser hat mehr Möglichkeiten über seinen Nachlass zu verfügen als der italienische, dessen Familie immer den Großteil des Nachlasses erhalten wird.