Erbrecht
Erbfolge Testament Vermächtnis Erbvertrag
Dem Tod können wir nicht entrinnen, aber wir können unsere Hinterlassenschaften so regeln, dass wir beruhigt sterben können. Das deutsche Recht kennt bei weitem mehr Möglichkeiten der Nachlassregelung als das italienische Recht. Lassen Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten des deutschen Erbrechts beraten.
Sind Sie Erbe eines deutschen Erblassers oder vermuten Sie, Erbe eines deutschen Nachlasses zu sein, beraten wir Sie gerne und setzen Ihre Interessen durch.Wir beraten Sie bei der Auswahl der Nachlassregelung: Festhalten an der gesetzlichen Erbfolge, Wahl zwischen einzelnem oder gemeinsamem Testament oder einem Erbvertrag. Dabei sind auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
In einem deutschen Testament kann der Erblasser über sein Vermögen viel freier verfügen als in einen Testament nach italienischem Recht. In der letzten Erbrechtsreform wurde auch das Pflichtteilsrecht weiter eingeschränkt. Für Ehepaare kann ein gemeinsames Testament sinnvoll sein oder ein Erbvertrag. Als Unternehmer müssen Sie besondere Regeln beachten, etwa wenn Sie Gesellschafter einer GmbH sind.