Familienrecht
Scheidung Trennung Unterhalt Sorgerecht Umgang
Das deutsche Familienrecht will die Familie zusammenhalten, ohne jedoch – wie etwa in Italien – zu versuchen, eine nicht abwendbare Scheidung auf Jahre zu vermeiden. Ist eine Ehe gescheitert gilt das Zerrüttungsprinzip: Die Eheleute erklären die Zerrüttung ihrer Ehe, der Staat – vertreten durch den Richter – möchte die Einzelheiten nicht wissen. Zwischen Trennung und Scheidung liegt zumeist ein Jahr.
Bei der Scheidung gilt es, das Ende der ehelichen Beziehung fair abzuwickeln. Der deutsche Richter wird nicht klären, wer die Schuld am Scheitern der Ehe trägt. Er wird vielmehr für das nun getrennte Paar eine lebbare Lösung entwickeln helfen.
Klare Regeln gibt das deutsche Familienrecht für Unterhalt, Vermögensausgleich und Hausrataufteilung. Hier beraten wir Sie schon im Vorfeld und werden versuchen, schon außergerichtlich eine Lösung zu finden.
Oft ist zwar die eheliche Beziehung beendet, aber die Partner sind durch gemeinsame Kinder verbunden. Im Normalfall werden beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht behalten. Hier finden wir konkrete Lösungen für die praktische Ausgestaltung, insbesondere hinsichtlich des Umgangsrechts des Elternteils, der auf die gemeinsamen Kinder verzichten muss.
Bei deutsch-italienischen Scheidungen achten wir darauf, dass das jeweils anzuwendende Recht korrekt angewandt wird: Oft findet etwa italienisches Scheidungsrecht, aber deutsches Unterhaltsrecht Anwendung.