Handelsrecht

Handelskauf Sachmängel Handelsbräuche

Das deutsche Recht kennt eine eigene Kodifikation des Handelsrechts: das Handelsgesetzbuch. Wer als italienisches Unternehmen in Deutschland tätig sein will oder deutsche Kunden aus Italien beliefert, für den gelten oft die speziellen Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches - insbesondere wenn die Parteien deutsches Recht vereinbart haben.

Häufig werden die Bestimmungen über den Handelskauf streitentscheidend sein. Für Unternehmer gelten besondere Regeln hinsichtlich des Annahmeverzugs, des Bestimmungskaufes, des Fixhandelsgeschäftes oder der Aufbewahrung und des Notverkaufs. Insbesondere sind die Regeln über die Sachmängel immer wieder streitentscheidend, beispielhaft nennen wir die kurze Rügepflicht bei Sachmängeln.

Darüber hinaus haben sich im Handelsverkehr über die Zeit bestimmte Sitten und Bräuche entwickelt, die sich auch rechtlich durchgesetzt haben: etwa das kaufmännische Bestätigungsschreiben.