Rechtsanwaltsvergütungsgesezt, Stundenhonorar, Pauschale
Honorar
Ruberto & Oostenryck sprechen mit Ihnen vor Mandatsübernahme ab, wie das Honorar berechnet werden soll. Es gibt vier unterschiedliche Abrechnungsmodi: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. Steuerberatervergütungsordnung, Stundenhonorar, Pauschale oder Erfolgshonorar.
Unsere Firmenkunden schätzen es, wenn wir ihnen ein klares Angebot machen. Hier vereinbaren wir bei hohen Gegenstandswerten oft eine Pauschale oder ein Stundenhonorar.
Bei Inkasso-Aufträgen bieten wir eine vergleichsweise niedrige Pauschale verbunden mit einem Erfolgshonorar an.
Auch unsere Privatkunden schätzen einen übersichtlichen finanziellen Rahmen. Oft bietet hier das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder das italienische Pendant, die Tariffa forense, eine klare Handhabe, die auch sozial austariert ist. Die Kosten berechnen sich nach Höhe des Gegenstandswerts.
Kurz zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Danach wird zunächst eine Beratungsgebühr fällig (Das Maximum für Verbraucher beträgt 190,- Euro), für das Tätigwerden eines Anwalts fällt eine sogenannte Geschäftsgebühr an. Lässt sich der Rechtsstreit nicht vermeiden, kommen die Verfahrens- und die Terminsgebühr hinzu. Gewinnen wir den Rechtsstreit, muss der Gegner die Verfahrens- und Anwaltskosten übernehmen (außer in Prozessen vor dem Arbeitsgericht). Genaues erklären wir Ihnen gerne im Beratungsgespräch.
In Italien gilt die Tariffa forense. Diese Tarifordnung funktioniert ähnlich wie das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.