Italienisches Immobilienrecht
Italien: Immobilien Landhaus Traumhaus Appartment Grundstück
Wenn Sie Ihren Traum vom eigenen Ferienhaus in Italien realisieren wollen, begleiten wir Sie kompetent, damit aus dem Traum kein Albtraum wird. Denn der Immobilienerwerb in Italien funktioniert anders als in Deutschland.
Zunächst schließen Käufer und Verkäufer einen Vorvertrag, dem erst später ein notarieller Hauptvertrag folgt. Der Vorvertrag ist bindend und hat bei Nichteinhaltung Schadensersatzzahlungen zur Folge. Deshalb ist schon vor Schließung des Vorvertrages die gesamte Rechtslage zu prüfen. Das schließt insbesondere die Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten mit ein.
In Italien werden häufig Schwarzbauten errichtet, Villen in Naturschutzgebieten sind kein Ausnahme. Wenn man nicht aufpasst, kauft man ein Haus, und Wochen später erhält man die Abrissverfügung. Das ist natürlich nur der schlimmste Fall, aber schon fehlende Genehmigungen für Garagen oder Erweiterungen können unangenehme Rückbauverfügungen zur Folge habe. Eventuell kann aber eine sogenannte „Sanatoria“ Ihren Traum noch retten.
Wir arbeiten auch mit Maklern zusammen und leiten Ihnen gerne Angebote von einfachen Ferienwohnungen bis zu Luxusvillen etwa auf Sardinien zu.
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