italienisches Scheidungsrecht italienisches Eherecht
Italienisches Familienrecht
Das italienische Familienrecht - oft geht es um italienisches Scheidungsrecht - ist eine komplexe Materie und weist im Vergleich zum deutschen Familienrecht einige Besonderheiten auf. Heiraten kann man nach italienischem Familienrecht auf drei Arten: der vor dem Standesbeamten geschlossenen Zivilehe, der durch eine katholischen Priester zelebrierte Konkordatsehe und der akatholische Ehe. Der gesetzliche Güterstand im italienischen Familienrecht ist die Gütergemeinschaft, oft ist es jedoch ratsam Gütertrennung zu wählen.
Italienisches Scheidungsrecht
Nach einer gescheiterten Ehe zwischen zwei italienischen Staatsbürgern gilt italienisches Scheidungsrecht. Und nicht nur dann: Italienisches Scheidungsrecht gilt auch, wenn die Ehepartner in Italien leben und nur einer von beiden die italienische Staatsbürgerschaft besitzt. Aus dem Blick vom Nord-, Mittel- und Osteuropäern dauert eine Scheidung nach italienischem Scheidungsrecht sehr lange: Zunächst muss ein Trennungsurteil gerichtlich ausgesprochen werden, erst nach weiteren drei Jahren kann ein Scheidungsurteil verkündet werden. Das kann für die zerstrittenen Eheleute sehr belastend sein. Deshalb versuchen wir italienisches Scheidungsrecht zu umgehen.
Wie in Deutschland gilt im italienischen Familienrecht das Zerrüttungsprinzip, trotzdem stellt das Gericht den Schuldigen am Scheitern der Ehe fest. Denn die Schuldfrage beeinflusst bestimmte Scheidungsfolgen.Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist jedoch verschuldensunabhängig. Die Höhe orientiert sich nach richterlich festgesetzten Tabellen.
Ruberto & Oostenryck
Spezialisten für italienisches Familienrecht
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