Italienisches Gesellschaftsrecht
Italien: Gesellschaft Gründung Zweigniederlassung
Als deutscher Unternehmer möchten Sie auf dem italienischen Markt auftreten und vielleicht auch eine Niederlassung gründen. Wir helfen Ihnen bei der Wahl der Gesellschaftsform und begleiten Ihre Gesellschaft bei Gründung und Durchführung sowie bei Rechtsstreitigkeiten.
Zunächst werden sich eine Gesellschaft anbieten, die die persönliche Haftung der Unternehmer begrenzt: Die italienische Schwester der deutschen Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) ist die Societa responsibilita limitata (srl).
Darüber hinaus können sich im konkreten Fall weitere Gesellschaftsformen anbieten: Die rechtlichen Verwandten der Kommanditgesellschaft (KG), der Offenen Handelsgesellschaft und der Aktiengesellschaft nennen sich in Italien Società in accomandita semplice (sas), Società in nome collettivo (SNC) und Societa per azioni (SPA). Im Baubereich gibt es noch eine Art Konsortialgesellschaft sowie eine Arbeitsgemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Über die Gesellschaftsgründung hinaus beraten wir in allen gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen.