Italienisches Handelsrecht

 Italien: Kaufmann Unternehmer Handelsgesetze

Das italienische Handelsrecht kann man anders als in Deutschland nicht in einer speziellen Kodifikation (schriftliche Sammung von rechtlichen Normen) wiederfinden. Die Italiener kennen kein Handelsgesetzbuch wie die Deutschen; handelsrechtliche Normen finden sich im italienischen Zivilgesetzbuch Codice Civile und Einzelgesetzen wieder.

In jüngster Zeit wurde das Deutsche Recht vom italienischen Recht beeinflusst: Der "Unternehmer" als Rechtsbegriff zieht in das deutsche Recht ein. Allerdings sind wir noch weit davon enfernt, das der "Kaufmann" aus dem deutschen Recht verschwindet.

Wenn wir italienisches Handelsrecht anwenden, heißt dies, dass wir immer die spezielle Norm für den Unternehmer im italienischen Codice Civile anwenden müssen.

 

 

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