Verkehrsrecht

Schadensabwicklung und Verkehrsverstöße

Wer auf Geschäfts- oder Urlaubsreise einen Unfallschaden auf deutschen Straßen erleidet, tut gut daran, einen Anwalt einzuschalten. Die gegnerische deutsche Haftpflichtversicherung wird nämlich alles daran setzen, Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche so niedrig wie möglich zu rechnen. Darin sind deutsche Haftpflichtversicherer führend.

Im Gegensatz zum italienischen kennt das deutsche Verkehrsrecht hinsichtlich Ihrer Schäden weit mehr Ansprüche an. Immer wird ein Aufwendungsersatz gezahlt und auch die Wertminderung Ihres beschädigten Fahrzeuges wird Ihnen unabhängig von dessen Alter ersetzt.Wichtig ist, dass ab einem Schaden von etwa Euro 800,- ein Schadensgutachten erstellt werden muss, ein Kostenvoranschlag wie in Italien reicht nicht aus. Die Kosten trägt jedoch der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.

Auch wenn Sie einen deutschen Bußgeldbescheid erhalten haben, lohnt sich eine anwaltliche Beratung. Denn deutsche Bußgeldbescheide werden nun auch in Italien vollstreckt.