Vertragsrecht

Kaufvertrag Werkvertrag Liefervertrag Pachtvertrag Mietvertrag

Das deutsche Vertragsrecht ist eine der Kernkompetenzen von Geisthardt & Partner.  Wir erstellen und prüfen Ihre Verträge, und wir streiten für Sie um die richtige Auslegung, außergerichtlich und vor Gericht.

Wir beherrschen selbstverständlich das allgemeine deutsche Vertragsrecht ebenso wie das besondere Schuldrecht mit seinen unterschiedlichen Vertragsarten:  Kaufverträge, Werkverträge, Lieferverträge usw. Im Wirtschaftsleben werden oft Mischverträge abgeschlossen, etwa Kaufverträge mit Wartungsverträgen. Prüfungen solcher Mischverträge wie auch allgemeiner Geschäftsbedingungen bedürfen höchster Fachkompetenz.

Nicht zu unterschätzen ist bei Vertragsfragen die Bedeutung der Regeln des internationalen Privatrechts, internationaler Verträge und Konventionen. Dabei sind bilaterale Verträge, etwa zwischen Deutschland und Italien, europäische Regelwerke - wie die Rom-I und Rom-II Verordnungen - sowie internationale Konventionen, insbesondere das UN-Kaufrecht, zu beachten.