Italienisches Vertragsrecht

Italien: Kaufvertrag Werkvertrag Liefervertrag Pachtvertrag Mietvertrag

Das italienische Vertragsrecht ist eine der Kernkompetenzen der Kanzlei Ruberto & Oostenryck.  Wir erstellen und prüfen Ihre Verträge - und streiten für Sie um die richtige Auslegung, außergerichtlich und vor Gericht.

Wir beherrschen das allgemeine Vertragsrecht ebenso wie  die unterschiedlichen Vertragsarten etwa Kaufverträge, Werkverträge, Lieferverträge usw. Im Wirtschaftsleben werden oft Mischverträge abgeschlossen etwa Kaufverträge mit Wartungsverträgen. Prüfungen solcher Mischverträge wie auch Allgemeiner Geschäftsbedingungen bedürfen höchster Fachkompetenz.

Nicht zu unterschätzen ist bei Vertragsfragen die Bedeutung der Regeln des internationalen Privatrechts, internationaler Verträge und Konventionen. Dabei sind bi-laterale Verträge, etwa zwischen Deutschland und Italien, europäische Verträge wie Rom-I und Rom-II sowie internationale Verträge wie das UN-Kaufrecht zu beachten.

 

 

 

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