Wirtschaftsrecht

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Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Cross-Over-Kanzlei im deutsch-italienischen Rechtsverkehr beraten und vertreten wir italienische Unternehmen in allen Rechtsfragen. Das beginnt mit der Beratung zur Vorbereitung Ihres erstmaligen ökonomischen Überschreitens der Alpen, mit der konkreten Vertragsgestaltung und Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zur Beratung und Vertretung im Streitfall und im Prozess.

Oft bietet sich die Gründung einer Niederlassung in Deutschland an. Wir bereiten das "scendere in campo" vor. Bei Aufbau und Gründung eines Unternehmenszweiges in Deutschland stehen wir Ihnen zur Seite. Zunächst wird die Wahl der rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich sinnvollsten Rechtsform im Vordergrund stehen.

Ist Ihr Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland vertreten, vertreten wir Sie in allen Rechtsfragen: Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht, Markenrecht etc. In außergewöhnlichen Rechtsgebieten arbeiten wir mit besonders spezialisierten Kollegen zusammen. Im Patentrecht etwa ist ein Rechtsstreit, ohne einen Patentanwalt (Ingenieur mit rechtlicher Zusatzausbildung) hinzu zu ziehen, nicht erfolgreich zu führen.