Italienisches Wirtschaftsrecht

 Italien: Wettbewerbsrecht Urheberrecht Patentrecht Handelsvertreter Handelsrecht

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichte Cross-Over-Kanzlei im deutsch-italienischen Rechtsverkehr beraten und vertreten wir deutsche Unternehmen in Italien in allen Rechtsfragen. Das beginnt mit der Beratung zur Vorbereitung Ihres erstmaligen ökonomischen Überschreitens der Alpen, mit konkreter Vertragsgestatung und Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zur Beratung und Vertretung im Streitfall sowie der Prozessvertretung.

Oft bietet sich auch die Gründung einer Niederlassung in Italien an. Wir bereiten das "Scendere in campo" vor. Bei Aufbau und Gründung eines Unternehmenszweiges in Italien stehen wir Ihnen zur Seite. Dabei wird auch Arbeitsrecht und Mietrecht eine wichtige Rolle spielen.

In Italien beraten und vertreten wir Sie im Wettbewerbs-, Urheber-, Patent-, Handelsvertreterrecht usw. 

 

 

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